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Ernst-Thälmann-Str. 8
D-19294 Neu Kaliß
Tel:  038758-22006
Fax: 038758-22013
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 Das Jedermannsrecht in N und S

Norweger und Schweden sind stolz auf ihr einzigartiges Jeder-mannsrecht, ein traditionelles Recht, das den Aufenthalt und das Miteinander in der Natur regelt.

 Recht und Pflichten (Auszug)

  • man darf sich in der Natur zu Fuß, mit dem Fahr-
    rad oder auf Skiern bewegen, wenn man keinen
    Schaden anrichtet
  • für motorisierte Fahrzeuge gilt ein generelles Fahr-
    verbot abseits befestiger Straßen und Wege
  • das Ãœbernachten für Einzelpersonen ist im Wald für
    eine Nacht gestattet, Gruppen benötigen eine Erlaubnis
  • Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nur an Strassen-
    rändern aufgestellt werden
  • der engere Bereich (100m) um ein Wohn- oder Ferien-
    haus darf ohne Erlaubnis nicht betreten werden
  • Abfälle müssen mitgenommen, der Lagerplatz sauber
    und aufgeräumt verlassen werden
  • Grundregel: nicht stören und nichts zerstören

Auf ausgewiesenen Rastplätzen entlang der Strassen ist das Campen/Übernachten in der Regel ausdrücklich verboten. Sie dienen der Rast unterwegs und sollen hierdruch nicht dauerbelegt werden.

Angeln und Jagd schließt das
allgem. Nutzungsrecht explizit
aus. Einzelregelung anfragen!

Campingplatz nutzen

Das Jedermannsrecht ist ein altes, traditionelles Recht. Als es entstand, dachte wohl noch Niemand an Campingtourismus, schon gar nicht im heutigen Umfang und mit motorisierten Fahrzeugen.

Es sollte den Pilgern auf Ihrem Wanderweg hin zum Nidarosdom in Trondheim nutzen.

Genießen die besonderen Freiheiten des Jedermanns- rechts. Doch zum Übernachten und Campieren mit Motor- fahrzeugen sollten Sie stets Camping- und Stellplätze nutzen.

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