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Das Jedermannsrecht in N und S
Norweger und Schweden sind stolz auf ihr einzigartiges Jeder-mannsrecht, ein traditionelles Recht, das den Aufenthalt und das Miteinander in
der Natur regelt.
Recht und Pflichten (Auszug)
man darf sich in der Natur zu Fuß, mit dem Fahr- rad oder auf Skiern bewegen, wenn man keinen Schaden anrichtet
für motorisierte Fahrzeuge gilt ein generelles Fahr- verbot abseits befestiger Straßen und Wege
das Übernachten für Einzelpersonen ist im Wald für eine Nacht gestattet, Gruppen benötigen eine Erlaubnis
Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nur an Strassen- rändern aufgestellt werden
der engere Bereich (100m) um ein Wohn- oder Ferien- haus darf ohne Erlaubnis nicht betreten werden
Abfälle müssen mitgenommen, der Lagerplatz sauber und aufgeräumt verlassen werden
Grundregel: nicht stören und nichts zerstören
Auf ausgewiesenen Rastplätzen entlang der Strassen ist das Campen/Übernachten in der Regel ausdrücklich verboten. Sie
dienen der Rast unterwegs und sollen hierdruch nicht dauerbelegt werden.
Angeln und Jagd schließt das allgem. Nutzungsrecht explizit aus. Einzelregelung anfragen!
Das Jedermannsrecht ist ein altes, traditionelles Recht. Als es entstand, dachte wohl noch Niemand an Campingtourismus,
schon gar nicht im heutigen Umfang und mit motorisierten Fahrzeugen.
Es sollte den Pilgern auf Ihrem Wanderweg hin zum Nidarosdom in Trondheim nutzen.
Genießen die besonderen
Freiheiten des Jedermanns- rechts. Doch zum Übernachten und Campieren mit Motor- fahrzeugen sollten Sie stets Camping- und Stellplätze nutzen.